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Änderung des Stufenmodells ab 23. Februar 

  1. Es gilt ein Teilnahmeverbot für Personen mit typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem Coronavirus; typische Symptome sind insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust. 
  2. Es gilt "3 G", d.h. der Zugang zu den Sportstätten ist folgenden Personen gestattet: 

a) geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt

b) geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben

c) genesene Personen, sofern der positive PCR Test nicht weniger als 28 Tage bzw. nicht länger als 3 Monate zurückliegen.  

d)Personen mit einem tagesaktuellen Testnachweis

  1. Der Nachweis über den Impf- Genesenen- oder Teststatus ist der Trainer/Trainerin vorzulegen.
  2. Maskenpflicht (FFP 2) besteht im gesamten Innenbereich. Ausgenommen ist nur die Zeit der tatsächlichen Sportausübung. 

Dokumentationspflichten bestehen seit 09.02.2022 nicht mehr.

 

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie sind auf der Seite des TBW: 25.02.2022 nachzulesen. 

 

 

 

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