Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona Verordnung Sportstätten) vom 4. Juni 2020 liegt vor.
So ist der Trainings-Betrieb in Tanzschulen und –Tanzsportvereinen wieder erlaubt.
Die Vorgaben bezüglich der Raumgröße, der Anzahl der Tanzpaare pro Trainingseinheit, den vorgeschriebenen Abstand zwischen den Tänzern / Tanzpaaren, Desinfektionsmöglichkeiten usw. einhaltend, können wir das Gruppentraining wieder aufnehmen.
Die Trainerinnen und Trainer informieren ihre Paare und teilen die Gruppengrößen entsprechend ein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Line Dance Kurses werden nach den Sommerferien wieder starten. Ob auch diese Gruppen in kleinere Einheiten aufgeteilt werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Setzen Sie sich bezüglich des Trainingsbeginns gerne mit Renate Lachenmaier in Verbindung: